vhs Rhön und Grabfeld
vhs Münnerstadt
Wissen und mehr
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG  
Es ist für alle Kurse eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass die vhs sonst keine Daten über das Zustandekommen der Kurse verfügbar hat!  Anmeldeformulare mit Einzugsermächtigung finden Sie in diesem Heft  oder erhalten Sie in den Geschäftsstellen. Nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen können wir leider nicht  bearbeiten. Nach Einsendung Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel keine weitere Benachrichtigung. Finden Sie sich bitte zum ersten Veranstaltungstermin ein, der mit Ort, Tag und Zeit im Programmheft ausgeschrieben ist.
Für den Besuch von Vorträgen  ist keine Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme am ersten Kursabend verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Reiseveranstaltungen und Wochenendseminare: Bei allen mehrtägigen Fahrten und Wochenendseminaren ist  eine rechtzeitige Voranmeldung in den Geschäftsstellen unbedingt  erforderlich.
Telefonische Anmeldung
Telefonische Anmeldungen sind möglich, wenn eine Abbuchungsermächtigung bis auf Widerruf , schriftlich bei der vhs hinterlegt wurde. Telefonische Anmeldungen sind verbindlich.

2. Rücktritt
2.1. Allgemein
Kostenfreier Rücktritt  von einem Kurs ist nur schriftlich bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Abmeldungen bei den Kursleitern werden nicht anerkannt ! Beachten Sie bitte die Sonderregelungen Reisen! Mit dem ersten Kurstag entsteht volle Gebührenpflicht, auch bei Nichtteilnahme. Bei Wochenendseminaren mit Übernachtung  werden die Fristen schriftlich nach der Anmeldung mitgeteilt.

2.2. Hauswirtschaftskurse:
Da die Nahrungsmittel  von der Kursleiter/-in vor Kursbeginn eingekauft werden müssen, ist eine Abmeldung nur bis Anmeldeschluss  möglich. Bei Nichtteilnahme werden die anteiligen Materialkosten in Rechnung gestellt.

2.3. Wochenendseminare: 
Bei  Wochenendseminaren mit Übernachtung ist die Abmeldung nur bis zu den in der Kursausschreibung angegebenen Fristen möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt der Posteingang.

2.4. Jahreskurse
Bei Kursen und Seminaren, die auf ein  Veranstaltungsjahr ausgelegt sind, werden die Teilbeiträge jeweils zu den angegebenen Veranstaltungsblöcken fällig. Der Kurs kann jeweils zum Ende des Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

3. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Die Kurse können durchgeführt werden, wenn sich  mindestens 8 Teilnehmer anmelden. Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Kurs abgesagt werden. Bei Zuzahlung einer Umlage auf die Kursgebühr oder entsprechenden Reduzierung der Unterrichtsstunden können die Kurse stattfinden. Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt.

4. ZAHLUNGSVERFAHREN
Als Zahlungsart ist nur  der Gebühreneinzug möglich. Tragen Sie bitte deshalb in die Anmeldeformulare Ihre Bankverbindung ein. Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie die vhs zum Einzug fälliger Kursgebühren. Der Gebühreneinzug durch die vhs erfolgt  vor dem ersten Kurstag. (siehe auch Punkt 2 Rücktritt)

4.1 Rücklastschriften:
Werden Kursgebühren per Bank unberechtigt zurückgegeben, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe der Bankgebühren  und die  angefallenen Bankgebühren in Rechnung gestellt.

 4.2. Mahnungen:
Kursgebühren, die trotz Mahnung nicht entrichtet wurden, unterliegen dem gesetzlich geregelten Mahnverfahren.
Mit  jeder Mahnung werden 4  €  Mahngebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.3. Erschleichung einer Dienstleistung
Teilnehmer, die an den Kursen ohne Bezahlung teilnehmen, erschleichen sich die Dienstleitstung. Gegen sie wird Anzeige erstattet . Darüberhinaus wird die doppelte Kursgebühr fällig. Der Tatbestand ist dann gegeben, wenn bis zum Kursende die Kursgebühr nicht beglichen ist und auf das vhs-Mahnverfahren nicht mit der Begleichung der Schuld reagiert wurde.

5. WICHTIGER  HINWEIS !
Der Vorstand der Volkshochschule Rhön und Grabfeld hat  eine Gebührenerhöhung für die Teilnehmer aus den Gemeinden beschlossen, die nicht Mitglied in der Volkshochschule Rhön und Grabfeld sind. Dies bedeutet, für  Teilnehmer  aus   Sondheim / Rhön und Sulzdorf a.d.L. , Nordheim v.d.R., Hendungen, Höchheim und  Willmars ( mit Ortsteilen) gelten nicht die ausgedruckten  Kursgebühren, sondern  folgende Regelung:
10 %  der Kursgebühren, jedoch mindestens 10 €   Verwaltungspauschale. 
Die Verwaltungspauschale wird mit der Kursgebühr eingezogen. Diese Regelung gilt nicht für Bürger, die außerhalb des Bereiches der Volkshochschule Rhön und Grabfeld wohnen.

6. GEBÜHRENERMÄSSIGUNG
Der Frühbucher-Rabatt kann nur bis zu dem angegebenen Datum gewährt werden. Es gilt der Posteingangsstempel, die Sendezeit von Mail und Fax. Auf Kurse , die in Kooperation mit Krankenkassen durchgeführt werden, können keine Ermäßigungen und kein Frühbucher-Rabatt gewährt werden.
Eine Ermäßigung von  15 % erhalten auf Antrag: Schüler ( an allgemeinen Schulen), Studenten an Universitäten und Fachhochschulen, Wehr- und Ersatzdienstleistende.  Arbeitslose (im Leistungsbezug) und Harz IV-Empfänger  erhalten einen Nachlass von 15 %.  Die Bescheinigung und Schulbestätigungen (ab 16 Jahre) sind unaufgefordert bei Anmeldung durch Kopie  nachzuweisen. Die ermäßigte Gebühr  wird von der vhs berechnet und eingezogen. Aktive Mitglieder des Fördervereins können  für Kurse (außer bei Staffelpreisen)  eine Ermäßigung bis zu 15% erhalten, sofern sie vor der Kursanmeldung bereits Mitglied im Förderverein sind. (Ausnahme Studienreisen, Wochenendseminare, Langzeitkurse). Kinderkurse sind bereits subventioniert, hier gibt es keine weiteren Ermäßigungen.

7. GEBÜHRENRÜCKERSTATTUNG
Kursgebühren werden, im Krankheitsfall,  abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% zurückerstattet, wenn der Teilnehmer seine  Abmeldung schriftlich, mit ärztlichem Attest,   der  Volkshochschule mitgeteilt hat. Maßgeblich für die Höhe der Gutschrift ist der Tag des Posteinganges der Abmeldung, abzüglich der  bereits wahrgenommenen  Kursstunden. 

8. TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN/Rechnung
Sie erhalten auf alle Kurse eine Teilnahmebescheinigung, wenn Sie dieses am ersten Kursabend der Kursleiterin mitteilen. Für jede Kursbescheinigung erhebt die vhs eine Verwaltungsgebühr von  3 €,  sofern diese nicht bereits in den Kursgebühren (Kurscode B) enthalten sind.Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne entfällt ab 09, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist. Dies trifft für die vhs Rhön u. Grabfeld und vhs Münnerstadt zu. Nur für Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen u. andere grenzüberschreitende Umsätze ist weiterhin eine umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen für bestimmte steuerfreie Umsätze.


9. Haftung:
Die VHS übernimmt den Teilnehmern aller Veranstaltungen gegenüber keinerleiHaftung, namentlich nicht für Unfälle auf Wegen, in den Gebäuden und Unterrichtsräumen und für den Verlust von Kleidungsstücken, Fahrrädern und sonstigen Besitzgegenständen.

10. LEHRPLANÄNDERUNGEN - ABSAGE VON KURSEN
Die vhs behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Eine unwesentliche Veränderung des Kursinhaltes bzw.. Wechsel des Dozenten berechtigt den Teilnehmer weder vom Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf die Höhe der Teilnehmergebühr. Gegenseitige Leistungen werden aufgerechnet.

11. Leistungsumfang  Schriftform
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des Veranstaltungsprogramms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind zu Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

12. URHEBERSCHUTZ
In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Speichermedien zur Anwendung kommen. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenzgründen nicht kopiert werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen bei Anmeldung an.

11. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Stand:  September 2009
Gerichtsstand Mellrichstadt
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09.30-12.30 Uhr
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